Einordnung: Buch 1 Allgemeiner Teil / Abschnitt 2 Sachen und Tiere
§ 90a Tiere
Satz 1 Tiere sind keine Sachen. Satz 2 Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Satz 3 Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.