Einordnung: Buch 1 Allgemeiner Teil / Abschnitt 2 Sachen und Tiere
§ 90 Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
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Einordnung: Buch 1 Allgemeiner Teil / Abschnitt 2 Sachen und Tiere
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.