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Barrierefreie Gesetze

Bedienung

Diese Seite erklärt, wie die Gesetze auf dieser Website aufgebaut sind und wie Sie sich mit Screenreader, Vergrößerung oder Tastatur darin am schnellsten bewegen.

Eine Vorschrift direkt aufrufen

Oben auf jeder Seite steht das Feld „Norm aufrufen“. Geben Sie dort Vorschrift und Gesetzeskürzel ein und drücken Sie die Eingabetaste. Der Fokus springt auf die Überschrift der Vorschrift.

Das Feld braucht JavaScript. Ohne JavaScript führt das Gesetzesverzeichnis zu allen Gesetzen. Ihre Eingabe bleibt in Ihrem Browser und wird nicht an den Server geschickt.

Wie ein Gesetz aufgebaut ist

Zu jedem Gesetz gibt es eine Gesetzesseite und eine Gesamtansicht. Für das Grundgesetz, das BGB und das StGB gibt es zusätzlich eine eigene Seite je Vorschrift.

Die Gesetzesseite

Die Gesetzesseite, etwa /bund/bgb/, ist der Einstieg. Unter dem Titel folgen drei Abschnitte:

  1. „Stand und Quelle“ nennt den Stand der Fassung, verlinkt die amtliche Quelle und bietet den Link „Fehler oder Barriere melden“.
  2. „Ansichten und Formate“ führt zur Gesamtansicht und zu den Downloads.
  3. „Inhaltsübersicht“ zeigt die Gliederung des Gesetzes als verschachtelte Liste mit einem Link je Vorschrift.

Die Inhaltsübersicht ist eine Liste und keine Folge von Überschriften. Mit NVDA springen Sie mit L zur Liste und mit I von Eintrag zu Eintrag.

Die Gesamtansicht

Die Gesamtansicht zeigt das ganze Gesetz auf einer Seite, etwa /bund/bgb/gesamt/. Sie eignet sich zum Lesen am Stück und zum Suchen nach einem Wort.

Jede Vorschrift hat in der Gesamtansicht eine feste Adresse, etwa /bund/bgb/gesamt/#n-433 oder /eu/aeuv/gesamt/#n-art-2. Wer diese Adresse aufruft oder als Lesezeichen speichert, landet direkt auf der Überschrift der Vorschrift.

In der Gesamtansicht ist jede Vorschrift und jeder Gliederungsabschnitt ein eigener Bereich. Die Navigation nach Landmarken wird dadurch sehr kleinteilig. Schneller geht es über die Überschriften.

Seiten je Vorschrift

Beim Grundgesetz, beim BGB und beim StGB hat jede Vorschrift eine eigene Seite mit kurzer Adresse, etwa /bund/gg/art-1/, /bund/bgb/433/ oder /bund/stgb/242/.

Auf jeder Seite

Satznummern

Hat ein Absatz mehr als einen Satz, steht vor jedem Satz eine kleine hochgestellte Nummer. Screenreader lesen sie als „Satz 2“ vor. So finden Sie den Satz, den eine Fundstelle nennt. Unter „Anzeige anpassen“ lassen sich die Satznummern ausblenden.

Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich. Amtliche Satznummern haben nur EStG, KStG und GewStG, dort folgt die Zählung ihnen.

Anzeige anpassen

Der Knopf „Anzeige anpassen“ öffnet ein Feld mit drei Einstellungen:

Escape schließt das Feld, der Fokus kehrt zum Knopf zurück. Ihre Wahl speichert nur Ihr Browser, an den Server geht nichts. „Anzeige zurücksetzen“ löscht die Einstellung wieder.

Suchen

In der Gesamtansicht finden Sie jedes Wort mit der Suche Ihres Browsers, meist Strg+F. Mit NVDA im Lesemodus suchen Sie mit NVDA+Strg+F. Eine Suche über alle Gesetze gibt es noch nicht.

Downloads

Jedes Gesetz gibt es auf seiner Gesetzesseite im Abschnitt „Ansichten und Formate“ in drei Formaten. Der Linktext nennt die Dateigröße.

In allen drei Formaten stehen Suchmarken an den Überschriften. Die Suche nach „#433#“ führt direkt zu § 433, die Suche nach „#1.#“ zu Artikel 1. Der Punkt unterscheidet Artikel von Paragrafen. „#Ende#“ markiert das Ende des Gesetzes. Auf der Website selbst gibt es diese Marken nicht.

Mit Screenreadern sind die Downloads noch nicht geprüft. Hinweise dazu nehme ich gern entgegen.

Änderungen verfolgen

Die Seite Neu zeigt, welche Gesetze sich geändert haben. Ihren Feed können Sie in einem Feedreader abonnieren. Den Stand jedes Gesetzes nennt seine Gesetzesseite.

Was an den Texten verändert ist

Die Texte stammen aus amtlichen Quellen, das Bundesrecht von Gesetze im Internet, das EU-Recht von EUR-Lex. Der Wortlaut der Vorschriften bleibt unverändert. Für die barrierefreie Nutzung kommt Folgendes hinzu oder fällt weg:

Die Texte sind keine amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Verkündung. Mehr dazu steht auf der Seite Quellen und Lizenzen.

Fehler und Barrieren melden

Jede Gesetzesseite hat den Link „Fehler oder Barriere melden“. Allgemeine Hinweise erreichen mich über die Seite Kontakt.