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Barrierefreie Gesetze

Einordnung: Allgemeiner Teil / Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat / Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 61 Übersicht

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
  1. 1.
    die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
  2. 2.
    die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
  3. 3.
    die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
  4. 4.
    die Führungsaufsicht,
  5. 5.
    die Entziehung der Fahrerlaubnis,
  6. 6.
    das Berufsverbot.

Stand und Quelle

Nicht amtliche Fassung.

Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.

Gesetz
Strafgesetzbuch (StGB)
Erstfassung/Ausfertigung
15.05.1871
Letzte Änderung
Art. 1 G v. 20.03.2026 I Nr. 95
Neufassung
Bek. v. 13.11.1998 I 3322
Diese Fassung abgerufen am
19.10.2026
Quelle
gesetze-im-internet.de

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