Einordnung: Allgemeiner Teil / Zweiter Abschnitt Die Tat / Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit
§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.