Einordnung: Besonderer Teil / Vierter Abschnitt Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
§ 106a (weggefallen)
-
Anzeige anpassen
Einordnung: Besonderer Teil / Vierter Abschnitt Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
-
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.