Gesetz über die politischen Parteien, Parteiengesetz (PartG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 24.07.1967
- Letzte Änderung
- Art. 1 G v. 27.02.2024 I Nr. 70
- Neufassung
- Bek. v. 31.01.1994 I 149
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Zweiter Abschnitt Innere Ordnung
- § 6 Satzung und Programm
- § 7 Gliederung
- § 8 Organe
- § 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
- § 10 Rechte der Mitglieder
- § 11 Vorstand
- § 12 Allgemeine Parteiausschüsse
- § 13 Zusammensetzung der Vertreterversammlungen
- § 14 Parteischiedsgerichte
- § 15 Willensbildung in den Organen
- § 16 Maßnahmen gegen Gebietsverbände
- Dritter Abschnitt Aufstellung von Wahlbewerbern
- Vierter Abschnitt Staatliche Finanzierung
- § 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
- § 19 Antragstellung für die staatliche Teilfinanzierung
- § 19a Festsetzungsverfahren
- § 20 Abschlagszahlungen
- § 21 Bereitstellung von Bundesmitteln und Auszahlungsverfahren sowie Prüfung durch den Bundesrechnungshof
- § 22 Parteiinterner Finanzausgleich
- Fünfter Abschnitt Rechenschaftslegung
- § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
- § 23a Prüfung des Rechenschaftsberichts
- § 23b Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht
- § 24 Rechenschaftsbericht
- § 25 Spenden
- § 26 Begriff der Einnahme
- § 26a Begriff der Ausgabe
- § 27 Einzelne Einnahmearten
- § 27a Werbemaßnahmen anderer
- § 28 Vermögensbilanz
- § 29 Prüfung des Rechenschaftsberichts
- § 30 Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk
- § 31 Prüfer
- Sechster Abschnitt Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
- Siebter Abschnitt Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
- Achter Abschnitt Schlußbestimmungen