Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
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Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.