Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2257 Widerruf des Widerrufs
Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.