Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 2083 Anfechtbarkeitseinrede
Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.