Einordnung: Buch 4 Familienrecht / Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft / Titel 1 Vormundschaft / Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft / Kapitel 2 Gesetzliche Amtsvormundschaft
§ 1787 Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt
Wird ein Kind vertraulich geboren (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund.