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Barrierefreie Gesetze

Einordnung: Buch 4 Familienrecht / Abschnitt 2 Verwandtschaft / Titel 2 Abstammung

§ 1595a Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

(1) Die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater ist entgegen § 1594 Absatz 2 wirksam, wenn
  1. 1.
    die Vaterschaft des anderen Mannes nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 besteht und
  2. 2.
    der andere Mann der Anerkennung des leiblichen Vaters zustimmt.

(2) Wird die Anerkennung des leiblichen Vaters nach Absatz 1 wirksam, ist dieser statt des anderen Mannes rückwirkend ab Geburt des Kindes dessen Vater.

(3) Satz 1 Für die Zustimmung nach Absatz 1 Nummer 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend. Satz 2 Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der andere Mann verstorben ist.

Stand und Quelle

Nicht amtliche Fassung.

Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.

Gesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erstfassung/Ausfertigung
18.08.1896
Letzte Änderung
Art. 6 G v. 23.07.2026 I Nr. 226
Neufassung
Bek. v. 02.01.2002 I 42, 2909; 2003, 738
Diese Fassung abgerufen am
19.10.2026
Quelle
gesetze-im-internet.de

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