Rechte von Menschen mit Behinderungen
Diese Seite verweist auf Stellen, die über die Rechte von Menschen mit Behinderungen informieren, beraten oder bei Streit vermitteln. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Gesetze und Konvention
- UN-Behindertenrechtskonvention: amtliche Übersetzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als PDF, Stand 01.11.2018.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Informationen des Bundes
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Informationen, Stellungnahmen und Veröffentlichungen.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Fachinformationen und Erstberatung zur Barrierefreiheit, auch zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, mit Angeboten in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: beim Deutschen Institut für Menschenrechte, beobachtet die Umsetzung der Konvention in Deutschland.
- gemeinsam einfach machen: Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Nationalen Aktionsplan, auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Fachlexikon der Inklusionsämter: Nachschlagewerk der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter zum Schwerbehindertenrecht im Beruf.
Beratung und Schlichtung
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Beratungsstellen in ganz Deutschland, vor Ort, am Telefon oder per Video.
- Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz: beim Beauftragten der Bundesregierung. Wer der Ansicht ist, in einem Recht nach dem BGG durch öffentliche Stellen des Bundes oder durch Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen verletzt worden zu sein, kann dort nach § 16 Abs. 2 Satz 1 BGG einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Das Verfahren ist nach § 16 Abs. 6 BGG für die Beteiligten unentgeltlich.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Informationen und Beratung bei Benachteiligung nach dem AGG, auch wegen einer Behinderung.
Selbsthilfe blinder und sehbehinderter Menschen
- Ratgeber Recht des DBSV: Rechtsratgeber des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands in 16 Kapiteln. Stand des Ratgebers laut Seite: 15.12.2021.
- rbm Rechte behinderter Menschen: Rechtsberatung und Vertretung im Sozial- und Verwaltungsrecht für Mitglieder der beteiligten Verbände.
- Rechtsberatung des DVBS: Beratungsangebot des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.