Hilfsmittel für Rechtstexte
Diese Seite nennt Werkzeuge für die Arbeit mit Rechtstexten. Die Einträge sind keine Empfehlung und keine Bewertung. Angaben zur Barrierefreiheit stammen aus den Erklärungen der Anbieter.
Arbeit mit Rechtstexten
Gesetzestexte online
- gesetze-im-internet.de: amtliche Bundesgesetze des Bundesministeriums der Justiz als Webseite, XML, PDF und EPUB. Die Barrierefreiheitserklärung bezeichnet die Seite als teilweise vereinbar mit der BITV 2.0, zuletzt überprüft am 04.04.2023.
- Rechtsinformationsportal des Bundes, Testphase: neues Portal für Bundesrecht. Laut Barrierefreiheitserklärung vom 31.03.2025 erfassen Screenreader Tabellen und Listen in Anlagen oft nicht.
- recht.bund.de: amtliches Bundesgesetzblatt als PDF, Verkündungen ab 2023.
- Landesrecht BW: Bürgerservice des Landes Baden-Württemberg für Landesgesetze und Verordnungen, betrieben mit der juris GmbH. Die Erklärung zur Barrierefreiheit bezeichnet das Angebot als teilweise vereinbar mit den Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes, zuletzt überprüft am 14.04.2026. Tabellen werden ohne Auszeichnung ihrer Struktur wiedergegeben.
- Bielefelder Barrierefreie Gesetzessammlung (BBG): Desktop-Anwendung der Universität Bielefeld für Windows, macOS und Linux, nach eigener Angabe in der Beta-Phase.
Juristische Datenbanken
- beck-online: kostenpflichtige juristische Datenbank des Verlags C.H.Beck. Nach Angabe des Anbieters in seinen Antworten auf häufige Fragen wird sie von blinden und sehbehinderten Kundinnen und Kunden mit Screenreadern genutzt. Dort verweist er auch auf eine Anleitung zur Navigation mit JAWS.
Screenreader und Vergrößerung
- NVDA: freier, quelloffener Screenreader für Windows von NV Access.
- JAWS: Screenreader für Windows mit Sprach- und Brailleausgabe von Vispero, mit Testversion.
- ZoomText: Vergrößerungssoftware für Windows von Vispero, auch mit Vorlesefunktion.
- Bildschirmlupe von Windows: in Windows enthalten, Start mit Windows-Taste und Plus.
- VoiceOver: Bildschirmleser auf Geräten von Apple mit Sprach- und Brailleausgabe.
- TalkBack: Screenreader von Google für Android.
Apps
- LX Gesetze: Gesetzes-App für iOS, kostenlos mit kostenpflichtigem Abo. Der Entwickler gibt im App Store die Unterstützung von VoiceOver an.
- Seeing AI: kostenlose App von Microsoft, liest Texte vor und beschreibt Bilder.
- Envision: App für iOS und Android zur Texterkennung, nach Anbieterangabe kostenlos.
- Be My Eyes: kostenlose App, verbindet mit Freiwilligen und bietet eine Bildbeschreibung per KI.
Bücher und Fachliteratur
- dzb lesen: Bibliothek in Leipzig für Hörbücher, Braille und E-Books. Die Ausleihe ist nach Angabe der Bibliothek kostenfrei und setzt einen Nachweis der Sehbehinderung voraus.
- Deutsche Blinden-Bibliothek der blista: Ausleihe auch von Fachliteratur, außerdem Herstellung wissenschaftlicher Hörmedien im DAISY-Format.
- Medibus: gemeinsamer Katalog der gemeinnützigen Blindenbibliotheken.
- ACCESS@KIT: Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien am Karlsruher Institut für Technologie, früher Studienzentrum für Sehgeschädigte. Es unterstützt und berät Studierende und Studieninteressierte mit Sehbehinderung oder Blindheit. Die Seite nennt außerdem die KI-gestützte Plattform IncluDOCS BW für Lehrmaterialien und den vom Land unterstützten Ausbau zu einem Dienstleistungszentrum für sehbeeinträchtigte Studierende in ganz Baden-Württemberg.
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung dürfen nach § 45b Abs. 1 Satz 1 UrhG veröffentlichte Sprachwerke, die als Text oder im Audioformat vorliegen, zum eigenen Gebrauch vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, um sie in ein barrierefreies Format umzuwandeln. Nach § 45b Abs. 1 Satz 3 UrhG gilt das nur für Werke, zu denen sie rechtmäßigen Zugang haben. Befugte Stellen dürfen solche Werke nach § 45c Abs. 1 Satz 1 UrhG vervielfältigen, um sie ausschließlich für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung in ein barrierefreies Format umzuwandeln, und die Vervielfältigungsstücke nach § 45c Abs. 2 UrhG an diese Menschen oder andere befugte Stellen verleihen und verbreiten. Gesetze selbst genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz.
Tipps
- Aussprache-Wörterbücher in NVDA: eigene Regeln, etwa für „§“ und „Abs.“, beschrieben im Benutzerhandbuch.
- Word mit Screenreader: Überschriften über den Navigationsbereich anspringen, Tastenfolge Alt, W, K.
- PAC: kostenloses Prüfwerkzeug für barrierefreie PDF-Dateien.