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Barrierefreie Gesetze

Warum barrierefreie Gesetze?

Gesetze sind in Deutschland frei im Internet abrufbar. Der Bund veröffentlicht sie auf gesetze-im-internet.de, die Länder auf eigenen Portalen, die Europäische Union auf EUR-Lex. Dazu gibt es PDF-Dateien zum Herunterladen. Mit Screenreader, Braillezeile oder starker Vergrößerung lassen sich diese Texte meist öffnen. Die Arbeit mit ihnen bleibt oft mühsam. Diese Seite erklärt, woran das liegt und was diese Website anders macht.

Öffnen ist noch nicht arbeiten

Gesetze werden selten von vorn nach hinten gelesen. Die Arbeit besteht aus Sprüngen: zu einer Vorschrift, dort zu Absatz 2 Satz 3, über einen Verweis zu einer anderen Norm und wieder zurück. Im gedruckten Gesetzbuch geht das schnell. Ein Screenreader gibt Text dagegen nacheinander aus, Zeile für Zeile. Was das Auge auf einmal erfasst, kommt beim Hören oder Tasten Stück für Stück. Jede fehlende Struktur kostet deshalb Zeit.

Wo die vorhandenen Fassungen an Grenzen stoßen

Getrennte Portale. Bundesrecht, Landesrecht und Unionsrecht liegen auf verschiedenen Websites. Jede ist anders aufgebaut und anders zu bedienen. Vorschriften aus mehreren Rechtsquellen nebeneinander zu nutzen heißt, ständig zwischen ihnen zu wechseln.

Suche ohne eindeutiges Ziel. Die Suchfunktion eines Dokuments findet jede Stelle mit derselben Zahl. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) liefert die Suche nach „§ 433“ 13 Treffer. Elf davon sind Verweise aus anderen Vorschriften. Die gesuchte Norm steckt irgendwo dazwischen.

Keine Satznummern. Absätze sind nummeriert, Sätze nicht. Satz 3 lässt sich nur durch Mitzählen beim Zuhören finden.

Verweise ohne Link. Nennt eine Vorschrift eine andere, steht dort nur die Angabe im Text. Zur genannten Norm führt kein Sprung.

PDF-Dateien ohne Struktur. Eine Prüfung der PDF-Fassungen des Grundgesetzes und des BGB auf gesetze-im-internet.de am 19. Oktober 2026 ergab: Beide haben Lesezeichen, aber keine Tags. Damit fehlt die Angabe, welche Zeile eine Überschrift ist und in welcher Reihenfolge gelesen wird. Jede Seite beginnt mit derselben Kopfzeile, die mitten im Gesetzestext vorgelesen wird. Im BGB sind Überschriften gesperrt gesetzt, mit Leerzeichen zwischen den Buchstaben. Das kann das Vorlesen stören.

Warum das in Prüfungen besonders zählt

In einer Prüfung ist die Zeit fest. Jede Minute, die beim Suchen einer Stelle vergeht, fehlt für die eigentliche Aufgabe. Dieser Mehraufwand hat mit dem Können nichts zu tun. Er entsteht beim Zugang zum Text. Auch ein gut aufbereiteter Text wird nacheinander gehört. Gute Struktur verkürzt die Wege, den Unterschied hebt sie nicht auf.

Dasselbe gilt im Studium, im Referendariat, in der Verwaltung, in der Beratung und für alle, die ihre eigenen Rechte nachlesen wollen.

Navigation als Kern

Im Mittelpunkt steht der kurze Weg zur gesuchten Stelle. Die Überschriften bilden die Gliederung des Gesetzes in Ebenen ab, vom Buch oder Abschnitt bis zur einzelnen Vorschrift. Mit der Überschriftennavigation des Screenreaders lässt sich so das ganze Gesetz durchqueren. Die Inhaltsübersicht ist verlinkt.

In Word, PDF und Textdatei tragen die Vorschriften zusätzlich eine Suchmarke mit einer Raute vor und hinter der Nummer. Die Suche nach #433# findet im BGB genau eine Stelle: die Überschrift von § 433. Verweise erscheinen dabei nicht. Bei Artikeln steht ein Punkt vor der zweiten Raute, etwa #20a.# für Art. 20a des Grundgesetzes. Die Suche nach #Ende# führt zum Schluss des Gesetzes.

Was diese Website außerdem bietet

Grenzen

Diese Website ist keine amtliche Fassung. Rechtlich verbindlich ist allein der amtlich verkündete Text. Fehler oder Barrieren melden Sie bitte über die Seite Kontakt.