Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Fundstelle
- ABl. C 202 vom 07.06.2016, S. 389
- Diese Fassung abgerufen am
- 20.10.2026
- Quelle
- EUR-Lex, CELEX 12016P/TXT
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Inhaltsübersicht
- Präambel
- TITEL I WÜRDE DES MENSCHEN
- TITEL II FREIHEITEN
- Art 6 Recht auf Freiheit und Sicherheit
- Art 7 Achtung des Privat- und Familienlebens
- Art 8 Schutz personenbezogener Daten
- Art 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
- Art 10 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Art 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Art 12 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Art 13 Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
- Art 14 Recht auf Bildung
- Art 15 Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
- Art 16 Unternehmerische Freiheit
- Art 17 Eigentumsrecht
- Art 18 Asylrecht
- Art 19 Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung
- TITEL III GLEICHHEIT
- TITEL IV SOLIDARITÄT
- Art 27 Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
- Art 28 Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen
- Art 29 Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
- Art 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
- Art 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen
- Art 32 Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz
- Art 33 Familien- und Berufsleben
- Art 34 Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung
- Art 35 Gesundheitsschutz
- Art 36 Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
- Art 37 Umweltschutz
- Art 38 Verbraucherschutz
- TITEL V BÜRGERRECHTE
- Art 39 Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
- Art 40 Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen
- Art 41 Recht auf eine gute Verwaltung
- Art 42 Recht auf Zugang zu Dokumenten
- Art 43 Der Europäische Bürgerbeauftragte
- Art 44 Petitionsrecht
- Art 45 Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
- Art 46 Diplomatischer und konsularischer Schutz
- TITEL VI JUSTIZIELLE RECHTE
- Art 47 Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
- Art 48 Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
- Art 49 Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen
- Art 50 Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
- TITEL VII ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AUSLEGUNG UND ANWENDUNG DER CHARTA