Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 15.03.1951
- Letzte Änderung
- Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306
- Neufassung
- Bek. v. 12.01.2021 I 34
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Teil 1 Wohnungseigentum
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums
- Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- § 10 Allgemeine Grundsätze
- § 11 Aufhebung der Gemeinschaft
- § 12 Veräußerungsbeschränkung
- § 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
- § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
- § 15 Pflichten Dritter
- § 16 Nutzungen und Kosten
- § 17 Entziehung des Wohnungseigentums
- § 18 Verwaltung und Benutzung
- § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
- § 20 Bauliche Veränderungen
- § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
- § 22 Wiederaufbau
- § 23 Wohnungseigentümerversammlung
- § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
- § 25 Beschlussfassung
- § 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
- § 26a Zertifizierter Verwalter
- § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
- § 29 Verwaltungsbeirat
- Abschnitt 5 Wohnungserbbaurecht
- Teil 2 Dauerwohnrecht
- § 31 Begriffsbestimmungen
- § 32 Voraussetzungen der Eintragung
- § 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
- § 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
- § 35 Veräußerungsbeschränkung
- § 36 Heimfallanspruch
- § 37 Vermietung
- § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
- § 39 Zwangsversteigerung
- § 40 Haftung des Entgelts
- § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
- § 42 Belastung eines Erbbaurechts
- Teil 3 Verfahrensvorschriften
- Teil 4 Ergänzende Bestimmungen