Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 12.08.2005
- Letzte Änderung
- Art. 3 G v. 15.07.2024 I Nr. 236
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Allgemeines
- § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
- § 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
- § 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
- § 6 Zustellung an gesetzliche Vertreter
- § 7 Zustellung an Bevollmächtigte
- § 8 Heilung von Zustellungsmängeln
- § 9 Zustellung im Ausland
- § 10 Öffentliche Zustellung