Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 27.04.1953
- Letzte Änderung
- Art. 5 G v. 10.08.2021 I 3436
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Zweiter Abschnitt Erzwingung von Handlungen,
Duldungen oder Unterlassungen
- § 6 Zulässigkeit des Verwaltungszwanges
- § 7 Vollzugsbehörden
- § 8 Örtliche Zuständigkeit
- § 9 Zwangsmittel
- § 10 Ersatzvornahme
- § 11 Zwangsgeld
- § 12 Unmittelbarer Zwang
- § 13 Androhung der Zwangsmittel
- § 14 Festsetzung der Zwangsmittel
- § 15 Anwendung der Zwangsmittel
- § 16 Ersatzzwangshaft
- § 17 Vollzug gegen Behörden
- § 18 Rechtsmittel
- Dritter Abschnitt Kosten
- Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften