Einordnung: Besonderer Teil / Dreißigster Abschnitt Straftaten im Amt
§ 343 Aussageerpressung
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
- 1.einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
- 2.einem Bußgeldverfahren oder
- 3.einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.