Einordnung: Allgemeiner Teil / Erster Abschnitt Das Strafgesetz / Erster Titel Geltungsbereich
§ 3 Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
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Einordnung: Allgemeiner Teil / Erster Abschnitt Das Strafgesetz / Erster Titel Geltungsbereich
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.