Einordnung: Besonderer Teil / Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung
§ 248 (weggefallen)
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Einordnung: Besonderer Teil / Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung
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Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.