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Barrierefreie Gesetze

Einordnung: Besonderer Teil / Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid

§ 155 Eidesgleiche Bekräftigungen

Dem Eid stehen gleich
  1. 1.
    die den Eid ersetzende Bekräftigung,
  2. 2.
    die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

Stand und Quelle

Nicht amtliche Fassung.

Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.

Gesetz
Strafgesetzbuch (StGB)
Erstfassung/Ausfertigung
15.05.1871
Letzte Änderung
Art. 1 G v. 20.03.2026 I Nr. 95
Neufassung
Bek. v. 13.11.1998 I 3322
Diese Fassung abgerufen am
19.10.2026
Quelle
gesetze-im-internet.de

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