Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) (SGB XII)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 27.12.2003
- Letzte Änderung
- Art. 2d G v. 24.07.2026 I Nr. 228
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
- Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
- Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
- § 8 Leistungen
- § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles
- § 10 Leistungsformen
- § 11 Beratung und Unterstützung
- § 12 Vorbereitung für die Aufnahme einer Tätigkeit und Vereinbarung
- § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen
- § 14 (weggefallen)
- § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen
- § 16 Familiengerechte Leistungen
- Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen
- § 17 Anspruch
- § 18 Einsetzen der Sozialhilfe
- § 19 Leistungsberechtigte
- § 20 Eheähnliche Gemeinschaft
- § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch
- § 22 Sonderregelungen für Auszubildende
- § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
- § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- § 25 Erstattung von Aufwendungen Anderer
- § 26 Einschränkung, Aufrechnung
- Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
- Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
- § 27 Leistungsberechtigte
- § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
- § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
- § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt
- § 28 Ermittlung der Regelbedarfe
- § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
- § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze
- Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe
- Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe
- Vierter Abschnitt Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen
- Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
- Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
- Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
- Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
- Erster Abschnitt Grundsätze
- Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
- § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung
- § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum
- § 44a Vorläufige Entscheidung
- § 44b Aufrechnung, Verrechnung
- § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern
- § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- § 45a Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete
- § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung
- Dritter Abschnitt Erstattung und Zuständigkeit
- Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
- Sechstes Kapitel (weggefallen)
- Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
- § 61 Leistungsberechtigte
- § 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 61b Pflegegrade
- § 61c Pflegegrade bei Kindern
- § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 62a Bindungswirkung
- § 63 Leistungen für Pflegebedürftige
- § 63a Notwendiger pflegerischer Bedarf
- § 63b Leistungskonkurrenz
- § 64 Vorrang
- § 64a Pflegegeld
- § 64b Häusliche Pflegehilfe
- § 64c Verhinderungspflege
- § 64d Pflegehilfsmittel
- § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- § 64f Andere Leistungen
- § 64g Teilstationäre Pflege
- § 64h Kurzzeitpflege
- § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5
- § 64j Digitale Pflegeanwendungen
- § 64k Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
- § 65 Stationäre Pflege
- § 66 Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
- § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen
- Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
- Zehntes Kapitel Vertragsrecht
- § 75 Allgemeine Grundsätze
- § 76 Inhalt der Vereinbarungen
- § 76a Zugelassene Pflegeeinrichtungen
- § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung
- § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung
- § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
- § 79 Kürzung der Vergütung
- § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen
- § 80 Rahmenverträge
- § 81 Schiedsstelle
- Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
- Erster Abschnitt Einkommen
- Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
- Dritter Abschnitt Vermögen
- Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
- Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
- Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
- Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen
- Dreizehntes Kapitel Kosten
- Erster Abschnitt Kostenersatz
- Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern
der Sozialhilfe
- § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung
- § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
- § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
- § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
- § 110 Umfang der Kostenerstattung
- § 111 Verjährung
- § 112 Kostenerstattung auf Landesebene
- Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen
- Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
- Fünfzehntes Kapitel Statistik
- Erster Abschnitt Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
- Zweiter Abschnitt Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
- § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
- § 128b Persönliche Merkmale
- § 128c Art und Höhe der Bedarfe
- § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge
- § 128e Hilfsmerkmale
- § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte
- § 128g Auskunftspflicht
- § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung
- Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung
- Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute
- § 131 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
- § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland
- § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen
- § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung
- § 134 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2023
- § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
- § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019
- § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020
- § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar 2017
- § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes
- § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020
- § 140 Übergangsregelung für die Bedarfe für Unterkunft während der Karenzzeit
- § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
- § 142 Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften
- § 143 Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten
- § 144 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
- § 145 Sofortzuschlag
- § 146 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
- Anlage (zu § 28)Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro
- Anlage (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro