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Barrierefreie Gesetze

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) (SGB XI)

Stand und Quelle

Nicht amtliche Fassung.

Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.

Erstfassung/Ausfertigung
26.05.1994
Letzte Änderung
Art. 2c G v. 24.07.2026 I Nr. 228
Diese Fassung abgerufen am
19.10.2026
Quelle
gesetze-im-internet.de

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