Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) (SGB XI)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 26.05.1994
- Letzte Änderung
- Art. 2c G v. 24.07.2026 I Nr. 228
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
- § 1 Soziale Pflegeversicherung
- § 2 Selbstbestimmung
- § 3 Vorrang der häuslichen Pflege
- § 4 Art und Umfang der Leistungen
- § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation
- § 6 Eigenverantwortung
- § 7 Aufklärung, Auskunft
- § 7a Pflegeberatung
- § 7b Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine
- § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung
- § 8 Gemeinsame Verantwortung
- § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung
- § 9 Aufgaben der Länder
- § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder
- § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
- § 12 Aufgaben der Pflegekassen
- § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
- Zweites Kapitel Leistungsberechtigter Personenkreis, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Berichtspflichten, Begriff der Pflegeperson
- § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- § 16 Verordnungsermächtigung
- § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen
- § 17a Richtlinien zur Empfehlung von Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln nach § 40 Absatz 6
- § 18 Beauftragung der Begutachtung
- § 18a Begutachtungsverfahren
- § 18b Inhalt und Übermittlung des Gutachtens
- § 18c Entscheidung über den Antrag, Fristen
- § 18d Berichtspflichten und Statistik zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 18e Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen
- § 19 Begriff der Pflegeperson
- Drittes Kapitel Versicherungspflichtiger
Personenkreis
- § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen
- § 21a Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung bei Mitgliedern von Solidargemeinschaften
- § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
- § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten
- § 25 Familienversicherung
- § 26 Weiterversicherung
- § 26a Beitrittsrecht
- § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages
- Viertes Kapitel Leistungen der Pflegeversicherung
- Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen
- Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 29 Wirtschaftlichkeitsgebot
- § 30 Dynamisierung
- § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
- § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- § 33 Leistungsvoraussetzungen
- § 33a Leistungsausschluss
- § 34 Ruhen der Leistungsansprüche
- § 35 Erlöschen der Leistungsansprüche
- § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches
- Dritter Abschnitt Leistungen
- Erster Titel Leistungen bei häuslicher Pflege
- § 36 Pflegesachleistung
- § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
- § 39 Verhinderungspflege
- § 39a Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
- § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 40a Digitale Pflegeanwendungen
- § 40b Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
- Zweiter Titel Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
- Dritter Titel Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Vierter Titel Pflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson
- Fünfter Titel Vollstationäre Pflege
- Sechster Titel Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
- Siebter Titel Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
- Achter Titel Pflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
- Erster Titel Leistungen bei häuslicher Pflege
- Vierter Abschnitt Leistungen für Pflegepersonen
- Fünfter Abschnitt Angebote zur Unterstützung im Alltag; Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege; Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, des Ehrenamts, der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken
- § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
- § 45b Entlastungsbetrag
- § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung
- § 45d Förderung der Selbsthilfe in der Pflege, Verordnungsermächtigung
- § 45e Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken
- Sechster Abschnitt Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und in gemeinschaftlichen Wohnformen
- Fünftes Kapitel Organisation
- Erster Abschnitt Träger der Pflegeversicherung
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeit, Mitgliedschaft
- Dritter Abschnitt Meldungen
- Vierter Abschnitt Wahrnehmung der Verbandsaufgaben
- Fünfter Abschnitt Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund
- Sechstes Kapitel Finanzierung
- Erster Abschnitt Beiträge
- § 54 Grundsatz
- § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung
- § 55a Automatisiertes Übermittlungsverfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung
- § 55b Meldung der Pflegekasse im Verfahren nach § 55a bei Selbstzahlern
- § 56 Beitragsfreiheit
- § 57 Beitragspflichtige Einnahmen
- § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten
- § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern
- § 59a Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern bei der Beitragstragung
- § 60 Beitragszahlung
- Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
- Dritter Abschnitt Bundesmittel
- Vierter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel
- Fünfter Abschnitt Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
- Erster Abschnitt Beiträge
- Siebtes Kapitel Beziehungen der Pflegekassen
zu den Leistungserbringern
- Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze
- Zweiter Abschnitt Beziehungen zu den
Pflegeeinrichtungen
- § 71 Pflegeeinrichtungen
- § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
- § 73 Abschluß von Versorgungsverträgen
- § 73a Beeinträchtigungen bei Versorgungsverträgen
- § 74 Kündigung von Versorgungsverträgen
- § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung
- § 76 Schiedsstelle
- Dritter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
- Vierter Abschnitt Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Achtes Kapitel Pflegevergütung
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt Vergütung der stationären
Pflegeleistungen
- § 84 Bemessungsgrundsätze
- § 85 Pflegesatzverfahren
- § 86 Pflegesatzkommission
- § 86a Verfahrensleitlinien für die Vergütungsverhandlungen und -vereinbarungen
- § 87 Unterkunft und Verpflegung
- § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts
- § 87b (weggefallen)
- § 88 Zusatzleistungen
- § 88a Wirtschaftlich tragfähige Vergütung für Kurzzeitpflege
- Dritter Abschnitt Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen
- Vierter Abschnitt Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich
- Fünfter Abschnitt Integrierte Versorgung und Verträge zur pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen
- Neuntes Kapitel Datenschutz, Statistik und Interoperabilität
- Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
- Erster Titel Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 93 Anzuwendende Vorschriften
- § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen
- § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen
- § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst
- § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige
- § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe
- § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.
- § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
- § 98 Forschungsvorhaben
- Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Pflegekassen
- Erster Titel Grundsätze der Datenverarbeitung
- Zweiter Abschnitt Übermittlung von Leistungsdaten, Nutzung der Telematikinfrastruktur
- § 104 Pflichten der Leistungserbringer
- § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen
- § 106 Abweichende Vereinbarungen
- § 106a Mitteilungspflichten
- § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
- § 106c Einbindung der Medizinischen Dienste in die Telematikinfrastruktur
- Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht
- Vierter Abschnitt Statistik
- Fünfter Abschnitt Interoperabilität
- Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
- Zehntes Kapitel Private Pflegeversicherung
- Elftes Kapitel Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen
zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 112 Qualitätsverantwortung
- § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten
- § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- § 113a (weggefallen)
- § 113b Qualitätsausschuss
- § 113c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- § 113d Geschäftsstelle zur Begleitung und Unterstützung der fachlich fundierten Personal- und Organisationsentwicklung von Pflegeeinrichtungen
- § 114 Qualitätsprüfungen
- § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
- § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht
- § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung
- § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien
- § 116 Kostenregelungen
- § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden
- § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
- § 118a Maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene, Verordnungsermächtigung
- § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
- § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege
- Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschrift
- Dreizehntes Kapitel Befristete Modellvorhaben
- § 122 Kooperationsprojekt zu Erleichterungen in der Praxis bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung
- § 123 Gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier
- § 124 Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier
- § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
- § 125a Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege
- § 125b Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
- § 125c Modellvorhaben zur Erprobung digitaler Verhandlungen der Pflegevergütung
- § 125d Modellvorhaben zur Erprobung der Flexibilisierung der Leistungserbringung stationärer Pflegeeinrichtungen
- Vierzehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
- Fünfzehntes Kapitel Bildung eines Pflegevorsorgefonds
- Sechzehntes Kapitel Überleitungs- und Übergangsrecht
- Erster Abschnitt Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
- § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade
- § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
- § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren
- § 142a Übergangsregelung für eine telefonische Begutachtung
- § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge
- Zweiter Abschnitt Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen
- § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung
- § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege
- § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3
- § 146a Übergangsregelung zur Versorgung von pflegebedürftigen Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlichen Personen in ordensinterner Pflege
- Dritter Abschnitt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
- § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18
- § 148 Beratungsbesuche nach § 37
- § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung
- § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
- § 150a Pflegebonus zur Anerkennung der besonderen Leistungen in der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie
- § 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d
- § 150c Sonderleistungen für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben nach § 35 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes
- § 151 Qualitätsprüfungen nach § 114
- § 152 Verordnungsermächtigung
- § 153 Erstattung pandemiebedingter Kosten durch den Bund; Verordnungsermächtigung
- Vierter Abschnitt Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen
- § 154 Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom
- Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul
- Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul
- Erster Abschnitt Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs