Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 18.08.1980
- Letzte Änderung
- Art. 6 G v. 21.07.2026 I Nr. 221
- Neufassung
- Bek. v. 18.01.2001 I 130
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel Verwaltungsverfahren
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
- Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften über
das Verwaltungsverfahren
- Erster Titel Verfahrensgrundsätze
- § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
- § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- § 10 Beteiligungsfähigkeit
- § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
- § 12 Beteiligte
- § 13 Bevollmächtigte und Beistände
- § 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
- § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
- § 16 Ausgeschlossene Personen
- § 17 Besorgnis der Befangenheit
- § 18 Beginn des Verfahrens
- § 19 Amtssprache
- § 20 Untersuchungsgrundsatz
- § 21 Beweismittel
- § 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
- § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
- § 24 Anhörung Beteiligter
- § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
- Zweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
- Dritter Titel Amtliche Beglaubigung
- Erster Titel Verfahrensgrundsätze
- Dritter Abschnitt Verwaltungsakt
- Erster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 31 Begriff des Verwaltungsaktes
- § 31a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
- § 32 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
- § 34 Zusicherung
- § 35 Begründung des Verwaltungsaktes
- § 36 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
- Zweiter Titel Bestandskraft des
Verwaltungsaktes
- § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
- § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
- § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 43 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
- § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
- § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- § 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen
- Dritter Titel Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
- Erster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 54 Vergleichsvertrag
- § 55 Austauschvertrag
- § 56 Schriftform
- § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden
- § 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
- § 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
- § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
- Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren
- Sechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung
- Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Verarbeitung von Sozialdaten
- § 67a Erhebung von Sozialdaten
- § 67b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
- § 67c Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
- § 67d Übermittlungsgrundsätze
- § 67e Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
- § 67f Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung
- § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
- § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
- § 70 Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
- § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
- § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
- § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
- § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
- § 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
- § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
- § 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
- § 77 Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
- § 77a Grenzüberschreitende Nachweisabrufe
- § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
- Dritter Abschnitt Besondere Datenverarbeitungsarten
- Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
- § 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
- § 81a Gerichtlicher Rechtsschutz
- § 81b Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
- § 81c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
- § 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
- § 82a Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- § 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- § 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
- § 85 Strafvorschriften
- § 85a Bußgeldvorschriften
- Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger
und ihre Beziehungen zu Dritten
- Erster Abschnitt Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander und mit Dritten
- Erster Titel Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Titel Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander
- § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit
- § 88 Auftrag
- § 89 Ausführung des Auftrags
- § 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag
- § 91 Erstattung von Aufwendungen
- § 92 Kündigung des Auftrags
- § 93 Gesetzlicher Auftrag
- § 94 Arbeitsgemeinschaften
- § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
- § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
- Dritter Titel Zusammenarbeit der
Leistungsträger mit Dritten
- § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
- § 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
- § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
- § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger
- § 101a Mitteilungen der Meldebehörden
- Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der
Leistungsträger untereinander
- § 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
- § 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
- § 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
- § 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
- § 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
- § 107 Erfüllung
- § 108 Erstattung in Geld, Verzinsung
- § 109 Verwaltungskosten und Auslagen
- § 110 Pauschalierung
- § 111 Ausschlussfrist
- § 112 Rückerstattung
- § 113 Verjährung
- § 114 Rechtsweg
- Dritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
- Erster Abschnitt Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander und mit Dritten
- Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften