Zum Inhalt springen
Barrierefreie Gesetze

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) (SGB V)

Stand und Quelle

Nicht amtliche Fassung.

Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.

Erstfassung/Ausfertigung
20.12.1988
Letzte Änderung
Art. 1 G v. 26.06.2026 I Nr. 195
Diese Fassung abgerufen am
19.10.2026
Quelle
gesetze-im-internet.de

Fehler oder Barriere melden (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Ansichten und Formate

Diese Links zählen den Abruf als Tagessumme, ohne Angaben zu Ihnen (Datenschutzerklärung, Abschnitt 6). Ohne Zählung sind die Dateien unter ihrer direkten Adresse erreichbar: /bund/sgb-v/sgb-v.docx, /bund/sgb-v/sgb-v.pdf, /bund/sgb-v/sgb-v.txt.

In Word, PDF und Textdatei führt die Suche nach #2a# direkt zu § 2a, die Suche nach #Ende# zum Schluss des Gesetzes.

Inhaltsübersicht