Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 24.05.1968
- Letzte Änderung
- Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 349
- Neufassung
- Bek. v. 19.02.1987 I 602
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt Geltungsbereich
- Zweiter Abschnitt Grundlagen der Ahndung
- Dritter Abschnitt Geldbuße
- Vierter Abschnitt Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
- Fünfter Abschnitt Einziehung von Gegenständen
- Sechster Abschnitt Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Siebenter Abschnitt Verjährung
- Zweiter Teil Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt Zuständigkeit zur Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
- § 36 Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
- § 37 Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
- § 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
- § 39 Mehrfache Zuständigkeit
- § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft
- § 41 Abgabe an die Staatsanwaltschaft
- § 42 Übernahme durch die Staatsanwaltschaft
- § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde
- § 44 Bindung der Verwaltungsbehörde
- § 45 Zuständigkeit des Gerichts
- Zweiter Abschnitt Allgemeine
Verfahrensvorschriften
- § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
- § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- § 48
- § 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
- § 49a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- § 49b Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 49c Dateiregelungen
- § 49d Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
- § 50 Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
- § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
- § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Dritter Abschnitt Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften
- II. Verwarnungsverfahren
- III. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- Vierter Abschnitt Bußgeldbescheid
- Fünfter Abschnitt Einspruch und gerichtliches
Verfahren
- I. Einspruch
- II. Hauptverfahren
- § 71 Hauptverhandlung
- § 72 Entscheidung durch Beschluß
- § 73 Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
- § 74 Verfahren bei Abwesenheit
- § 75 Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung
- § 76 Beteiligung der Verwaltungsbehörde
- § 77 Umfang der Beweisaufnahme
- § 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
- § 77b Absehen von Urteilsgründen
- § 78 Weitere Verfahrensvereinfachungen
- III. Rechtsmittel
- Sechster Abschnitt Bußgeld- und Strafverfahren
- Siebenter Abschnitt Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Achter Abschnitt Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
- Neunter Abschnitt Vollstreckung der
Bußgeldentscheidungen
- § 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
- § 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides
- § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
- § 92 Vollstreckungsbehörde
- § 93 Zahlungserleichterungen
- § 94 Verrechnung von Teilbeträgen
- § 95 Beitreibung der Geldbuße
- § 96 Anordnung von Erzwingungshaft
- § 97 Vollstreckung der Erzwingungshaft
- § 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
- § 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
- § 100 Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
- § 101 Vollstreckung in den Nachlaß
- § 102 Nachträgliches Strafverfahren
- § 103 Gerichtliche Entscheidung
- § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
- Zehnter Abschnitt Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- II. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs
- IV. Auslagen des Betroffenen
- Elfter Abschnitt Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- Zwölfter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Erster Abschnitt Zuständigkeit zur Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt Verstöße gegen staatliche Anordnungen
- Zweiter Abschnitt Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
- Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder
staatlich geschützter Zeichen
- § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
- § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
- § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
- § 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
- § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
- § 129 Einziehung
- Vierter Abschnitt Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
- Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- Vierter Teil Schlußvorschriften