Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 17.04.1974
- Letzte Änderung
- Art. 10 G v. 22.06.2026 I Nr. 192
- Neufassung
- Bek. v. 27.02.1997 I 378
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Steuerpflicht
- Abschnitt 2 Wertermittlung
- § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11 Bewertungsstichtag
- § 12 Bewertung
- § 13 Steuerbefreiungen
- § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b Begünstigtes Vermögen
- § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- Abschnitt 3 Berechnung der Steuer
- Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 20 Steuerschuldner
- § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- § 22 Kleinbetragsgrenze
- § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- § 25 (weggefallen)
- § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- § 28 Stundung
- § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
- § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- § 30 Anzeige des Erwerbs
- § 31 Steuererklärung
- § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
- § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- § 35 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 5 Ermächtigungs- und Schlussvorschriften