Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 26.05.1994
- Letzte Änderung
- Art. 2 Abs. 7 G v. 12.05.2026 I Nr. 143
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
- § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
- § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
- § 4a Kürzung von Sondervergütungen
- § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
- § 6 Forderungsübergang bei Dritthaftung
- § 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
- § 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
- § 10 Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit
- § 11 Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten
- § 12 Unabdingbarkeit
- § 13 Übergangsvorschrift