Bundeswahlgesetz (BWahlG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 07.05.1956
- Letzte Änderung
- Art. 8 G v. 03.07.2026 I Nr. 199
- Neufassung
- Bek. v. 23.07.1993 I 1288, 1594
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Wahlsystem
- Zweiter Abschnitt Wahlorgane
- Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
- Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
- § 16 Wahltag
- § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein
- § 18 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
- § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
- § 21 Aufstellung von Parteibewerbern
- § 22 Vertrauensperson
- § 23 Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen
- § 24 Änderung von Kreiswahlvorschlägen
- § 25 Beseitigung von Mängeln
- § 26 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- § 27 Landeslisten
- § 28 Zulassung der Landeslisten
- § 29 (weggefallen)
- § 30 Stimmzettel
- Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
- Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
- § 40 Entscheidung des Wahlvorstandes
- § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 42 Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl
- Siebenter Abschnitt Besondere Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen
- Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Neunter Abschnitt Schlußbestimmungen