Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 08.01.1963
- Letzte Änderung
- Art. 3 Abs. 3 G v. 20.04.2013 I 868
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Urlaubsanspruch
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Dauer des Urlaubs
- § 4 Wartezeit
- § 5 Teilurlaub
- § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
- § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
- § 9 Erkrankung während des Urlaubs
- § 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
- § 11 Urlaubsentgelt
- § 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit
- § 13 Unabdingbarkeit
- § 14 Berlin-Klausel
- § 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen
- § 15a Übergangsvorschrift
- § 16 Inkrafttreten