Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 28.07.1981
- Letzte Änderung
- Art. 1 V v. 19.05.2026 I Nr. 150
- Neufassung
- Bek. v. 01.03.1994 I 358
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
- § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
- § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- § 5 Versagung der Erlaubnis
- § 6 Sachkenntnis
- § 7 Antrag
- § 8 Entscheidung
- § 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
- § 10 Rücknahme und Widerruf
- § 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
- § 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
- Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
- Vierter Abschnitt Überwachung
- Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
- Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 39 Übergangsregelung
- § 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- §§ 40 und 40a (gegenstandslos)
- § 41
- Anlage I (zu § 1 Abs. 1)(nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
- Anlage II (zu § 1 Abs. 1)(verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel)
- Anlage III (zu § 1 Abs. 1)verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel