Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 27.04.2002
- Letzte Änderung
- Art. 7 G v. 23.05.2022 I 760
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
- Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
- Abschnitt 2b Assistenzhunde
- § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12f Ausbildung von Assistenzhunden
- § 12g Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12h Haltung von Assistenzhunden
- § 12i Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12j Fachliche Stelle und Prüfer
- § 12k Studie zur Untersuchung
- § 12l Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
- Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Abschnitt 6 Förderung der Partizipation