Einordnung: Buch 3 Sachenrecht / Abschnitt 1 Besitz
§ 857 Vererblichkeit
Der Besitz geht auf den Erben über.
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Einordnung: Buch 3 Sachenrecht / Abschnitt 1 Besitz
Der Besitz geht auf den Erben über.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.