Einordnung: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse / Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse / Titel 17 Gemeinschaft
§ 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
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Einordnung: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse / Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse / Titel 17 Gemeinschaft
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.