Einordnung: Buch 1 Allgemeiner Teil / Abschnitt 1 Personen / Titel 2 Juristische Personen / Untertitel 1 Vereine / Kapitel 2 Eingetragene Vereine
§ 66 Aufbewahrung von Dokumenten
Die mit einer Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt.