Einordnung: Buch 1 Allgemeiner Teil / Abschnitt 1 Personen / Titel 2 Juristische Personen / Untertitel 1 Vereine / Kapitel 2 Eingetragene Vereine
§ 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
- 1.über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- 2.darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
- 3.über die Bildung des Vorstands,
- 4.über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.