Einordnung: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse / Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse / Titel 1 Kauf, Tausch / Untertitel 5 Tausch
§ 480 Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
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Einordnung: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse / Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse / Titel 1 Kauf, Tausch / Untertitel 5 Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.