Einordnung: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse / Abschnitt 6 Schuldübernahme
§ 419
(weggefallen)
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Einordnung: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse / Abschnitt 6 Schuldübernahme
(weggefallen)
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.