Einordnung: Buch 1 Allgemeiner Teil / Abschnitt 1 Personen / Titel 2 Juristische Personen / Untertitel 1 Vereine / Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 38 Mitgliedschaft
Satz 1 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Satz 2 Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.