Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 9 Erbschaftskauf
§ 2371 Form
Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.
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Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 9 Erbschaftskauf
Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.