Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 5 Pflichtteil
§ 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
Anzeige anpassen
Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 5 Pflichtteil
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.