Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
§ 2265 Errichtung durch Ehegatten
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.
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Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.