Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.