Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2254 Widerruf durch Testament
Der Widerruf erfolgt durch Testament.
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Einordnung: Buch 5 Erbrecht / Abschnitt 3 Testament / Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Der Widerruf erfolgt durch Testament.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.