Einordnung: Buch 4 Familienrecht / Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft / Titel 3 Rechtliche Betreuung / Untertitel 5 Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 1876 Vergütung
Satz 1 Dem ehrenamtlichen Betreuer steht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung zu. Satz 2 Das Betreuungsgericht kann ihm abweichend von Satz 1 eine angemessene Vergütung bewilligen, wenn
- 1.der Umfang oder die Schwierigkeit der Wahrnehmung der Angelegenheiten des Betreuten dies rechtfertigen und
- 2.der Betreute nicht mittellos ist.