Einordnung: Buch 4 Familienrecht / Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft / Titel 3 Rechtliche Betreuung / Untertitel 4 Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
§ 1869 Bestellung eines neuen Betreuers
Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.