Einordnung: Buch 4 Familienrecht / Abschnitt 2 Verwandtschaft / Titel 5 Elterliche Sorge
§ 1631c Verbot der Sterilisation
Satz 1 Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Satz 2 Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. Satz 3 § 1809 findet keine Anwendung.