Einordnung: Buch 3 Sachenrecht / Abschnitt 6 Reallasten
§ 1107 Einzelleistungen
Auf die einzelnen Leistungen finden die für die Zinsen einer Hypothekenforderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Anzeige anpassen
Einordnung: Buch 3 Sachenrecht / Abschnitt 6 Reallasten
Auf die einzelnen Leistungen finden die für die Zinsen einer Hypothekenforderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.